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Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
[i] Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom ist im BGBl 2017 I S. 2360 verkündet worden. Darin wird u. a. geregelt:
Zulassung der Textform anstelle der bisherigen Schriftform auch für die Vereinbarung einer Pauschalvergütung von Steuerberatern (§ 14 Abs. 1 Satz 2StBVV).
Anpassung an europarechtliche Vorgaben und Ergänzungen zur Herstellung von Rechtssicherheit bei der Anwendung des § 60 UStDV.
Anpassung der Voraussetzungen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens als Reaktion auf finanzgerichtliche Entscheidungen; daneben Einführung einer von den Grundsätzen der elektronischen Kommunikation abweichenden Regelung zur elektronischen Bekanntgabe von Vorsteuervergütungsbescheiden (§ 61 UStDV).
Erweiterung der Fallgruppen der von mehreren Beteiligten gemeinsam zu beantragenden verbindlichen Auskunft auf Organschaftsfälle sowie Regelung der Zuständigkeit für die Bearbeitung solcher Anträge und Festlegung der Einheitlichkeit der Bindungswirkung von daraufhin erteilten verbindlichen Auskünften.