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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
bei steuerbaren Umsätzen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht nur dann auch tatsächlich Umsatzsteuer, wenn die Steuerpflicht bejaht wird. Hier nimmt das Umsatzsteuergesetz eine Negativabgrenzung vor: Alle nicht steuerbefreiten Umsätze sind zwangsläufig steuerpflichtig. Mario Ehrensberger erläutert die Systematik der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG.
Nach bisheriger Rechtsprechung konnte bei einer Rechnungsberichtigung der Vorsteuerabzug nicht rückwirkend für den ursprünglichen, sondern erst im aktuellen Besteuerungszeitraum erfolgen. Der BFH hat nunmehr entschieden, dass die Berichtigung einer Rechnung durch den Unternehmer für eine von ihm erbrachte Leistung unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt. Stefan Schönwald erklärt die Voraussetzungen.
Anstelle eines Jahressteuergesetzes verabschiedete der Gesetzgeber im ersten Halbjahr 2017 drei Änderungsgesetze mit steuerlichen Inhalten. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, stellt Christian Merker die Auswirkungen der Gesetze in zwei Beiträgen dar.
Herzliche Grüße
Ihre