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Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle ab 2018
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Hilbert, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – einheitliche Digitale LohnSchnittstelle (DLS), NWB 46/2015 S. 3377 NWB MAAAF-07207 Bereits 2011 veröffentlichte die Finanzverwaltung eine „Empfehlung zur Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung“. Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ vom ist die seit 2011 bestehende Empfehlung der Finanzbehörden zur Pflicht geworden. Ab dem müssen die Lohnabrechnungssysteme der Unternehmen zur amtlich vorgeschriebenen einheitlichen Übergabe der im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über die sog. Digitale Lohnschnittstelle (DLS) verfügen.
Zwar gibt es bisher noch keine expliziten Sanktionsvorschriften, wenn Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen; es ist jedoch davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bald entsprechende Maßnahmen beschließen wird.
Für Lohnbuchhaltungen deutscher Unternehmen, die ins Ausland ausgelagert wurden, gibt es seitens der Finanzbehörden bereits heute Sanktionsmöglichkeiten. Diese könnten ab auch bei Missachtung der Vorschriften der Digitalen Lohnschnittstelle infrage kommen.