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Preisnachlässe und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen
Mit nimmt das BMF zur Anwendung der und Stellung. Nach beiden Urteilen (zu diesen ausführlich Wüst, MwStR 2015 S. 157 ff.) hat der letzte inländische Unternehmer einer Lieferkette den Vorsteuerabzug nicht zu korrigieren, wenn er einen Preisnachlass vom ersten ausländischen Lieferer der Kette erhält, und wenn die Lieferung dieses Unternehmers an einen inländischen Zwischenhändler eine im Ausgangsstaat steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist. Nach dem neuen BMF-Schreiben sind die Grundsätze dieser Urteile allgemein anzuwenden. Abschn. 17.2 UStAE wird angepasst und gleichzeitig „gestrafft“. Auch die Überschrift des Abschnitts wird geändert und lautet jetzt „Preisnachlässe und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen sowie Maßnahmen zur Verkaufsförderung“. Im folgenden Beitrag wird jeweils auf die neue Fassung des UStAE, die seit dem und für alle offenen Fälle gilt, Bezug genommen, soweit sich nicht ausdrücklich der Zusatz „a. F.“ findet.
A. Inländische Lieferketten
Abschn. 17.2 UStAE befasst sich mit Preisnachlässen und Preiserstattungen (auch in Form von Gutscheinen), durch die innerhalb einer Liefer...