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Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“
BMF konkretisiert, wann ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegt
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen und die Szenarien und Auswirkungen erläutert.
Hintergrund
In Abgrenzung zu den sog. Cum/Ex-Transaktionen steht der Begriff Cum/Cum-Transaktion für eine Aktientransaktion, bei der das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft „mit Dividendenberechtigung“ vereinbart wird und die anschließende Lieferung der Aktien (dingliches Verfügungsgeschäft) ebenfalls „mit Dividendenberechtigung“ erfolgt. Lieferung mit Dividendenberechtigung meint, dass dem Erwerber das zivilrechtliche Eigentum an den Aktien noch vor oder spätestens am Dividendenstichtag (dem Tag der Hauptversammlung der ausschüttenden Gesellschaft) verschafft wird.
Cum/Cum-Gestaltungen sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer, insbesondere bei Steuerausländern, durch Cum/Cum-Transaktionen auf einen anrechnungsberechtigten Steuerinländer übertragen werden. Dies bedeutet, dass bei den Cum/Cum-Transaktionen Aktien vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Anteilseigner mit dem Ziel der missbrä...