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INVEST-Zuschuss für Wagniskapital und seine steuerliche Behandlung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-51094 Der vom BAFA zu zahlende INVEST-Zuschuss wurde im Jahr 2013 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapitalinvestitionen eingeführt und ab 2017 erheblich ausgebaut (u. a. Verdoppelung der Fördergrenzen, Einführung eines EXIT-Zuschusses). Grundlage des Programms ist eine Förderrichtlinie des BMWi. Anspruchsberechtigt sind nur natürliche Personen oder Business Angels GmbHs. Bislang nicht zuschussberechtigt sind Wagniskapitalfonds.
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Steuerliche Behandlung des Erwerbszuschusses
Der [i]Steuerbarkeit/SteuerbefreiungErwerbszuschuss ist steuerbar, da dieser in jeder denkbaren Fallkonstellation einer Einkunftsart i. S. von § 2 Abs. 1 EStG zugeordnet werden kann. Der INVEST-Zuschuss wurde durch die Einführung von § 3 Nr. 71 EStG steuerfrei gestellt.
Der [i]Bilanzielle Behandlung des ErwerbszuschussesErwerbszuschuss stellt unstrittig eine originäre Betriebseinnahme dar. Diese ist als solche in der Gewinnermittlung zu erfassen. Erst außerhalb der GuV/Bilanz ist der Gewinn um die nach § 3 Nr. 71 EStG steuerfreien Beträge zu korrigieren. Bei Rückforderung des Zuschusses ist analog zu verfahren. Das Wahlrecht nach R 6.5 Abs. 2 EStR, nach dem Zuschüsse entweder als Betriebseinnahme behandelt oder alternativ die Anschaffungsko...