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Differenzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen?
Das FG Münster hat Zweifel, ob die Regelung des § 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. a UStG, wonach die Differenzbesteuerung keine Anwendung findet auf die Lieferung eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist, mit der MwStSystRL vereinbar ist.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Ist Art. 316 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass steuerpflichtige Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung auch auf die Lieferung von Kunstgegenständen anwenden können, die ihnen vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger, bei denen es sich nicht um Personen i. S. von Art. 314 MwStSystRL handelt, innergemeinschaftlich geliefert wurden?
2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Erfordert es Art. 322 Buchst. b MwStSystRL, dem Wiederverkäufer das Recht auf den Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb der Kunstgegenstände zu versagen, auch wenn es keine nationale Vorschrift gibt, die eine entsprechende Regelung enthält?
B. Sachverhalt
Der Kläger ist Kunsthändler und erwarb im Zuge von innergemeinschaftlichen Lieferungen im Jahr 2014 Kunstgegenstände von Künstlern, die im übrigen Unionsgebiet ansässig waren. Diese Lie...