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Lexikon - Stand: 05.06.2024

Abschreibung, planmäßige

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Werden Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter gekauft, führt die Bezahlung des Kaufpreises nicht immer zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben. Abnutzbare Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine bestimmte Anschaffungshöhe übersteigen, sind zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Durch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer wird buchhalterisch der Werteverzehr dokumentiert. Im Rahmen der Abschreibung hat der Steuerpflichtige mehrere Möglichkeiten.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4822
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
4823
Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögengegenstände
4824
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
4830
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)
4831
Abschreibung auf Gebäude
4832
Abschreibung auf Kfz

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Abschreibun...

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