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Keine Teilwertabschreibung von Anteilen an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen bei Aussetzung der Anteilsrücknahme auf den Zweitmarktwert
Eine Teilwertabschreibung von Anteilen an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen bei Aussetzung der Anteilsrücknahme auf den Zweitmarktwert ist gem. nrkr. NWB YAAAG-39202 (BFH-Az.: I R 3/17, EFG 2017 S. 379) nicht zulässig (Bezug: § 6 Abs 1 Nr 2 EStG; § 11 Abs 4 BewG).
(1) Die Klägerin (Klin.), ein Kreditinstitut, hielt am in ihrem Umlaufvermögen u. a. Anteile an den offenen Immobilienfonds CS Euroreal, SEB Immoinvest, KanAm, und AXA Immoselect, Ausgaben und Rücknahmen von Anteilscheinen wurden zum Bilanzstichtag nicht mehr durchgeführt. Die Fonds befanden sich in Liquidation. Dazu wurden folgende Einzelheiten festgestellt:
Den Anlegern des Fonds CS EUROREAL wurde durch Brief vom mitgeteilt, dass die seit dem gesammelten Rücknahmever...