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Umsatzsteuer | Keine Steuerermäßigung für Hafengelder (FG)
Die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Umsätze aus der Vereinnahmung von Hafengeldern dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG unterliegen. Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, beruft sich auf § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG (ermäßigter Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen). Eine Campingfläche müsse unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung nicht zwangsläufig an Land sein, sondern könne auch auf dem Wasser liegen.
Hierzu führten die Richter des FG Niedersachsen weiter aus:
Die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen kann nicht unter die Formulierung „kurzfristige Vermietung von ...