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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 15 | Lohnsteuer: Schadenersatz wegen Mobbing oder Diskriminierung ist kein Arbeitslohn

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung zahlen muss, auch dann kein Arbeitslohn und damit also steuerfrei ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestreitet und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat, es also letztlich offen bleibt, ob eine Benachteiligung tatsächlich stattgefunden hat.

Auch zur Lohnsteuer haben wir ein Urteil ausgewählt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Schaden s ersatz, den ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen einer Diskriminierung als Behinderter am Arbeitsplatz zahlt, ist kein Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestreitet und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung der Entschädigung an den Arbeitnehmer bereit erklärt. Wenn also letztlich offen bleibt, ob eine Benachteiligung tatsächlich stattgefunden hat.

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird entgehender Arbeitsloh...

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