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Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen
In dem Verfahren befasst sich der 1. Senat des FG Düsseldorf mit den Auswirkungen des auf einen Sachverhalt, der sich in den Jahren 2009-2011 ereignet hat. In seiner weiteren Urteilsbegründung führt das FG aus, dass § 17 UStG einer entsprechenden Änderung der Umsatzsteuerbescheide nicht entgegensteht.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die Umsatzsteuerschuldnerschaft eines die bezogenen Handwerkerleistungen für umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen verwendenden Unternehmers nach § 13b UStG ist unabhängig davon zu verneinen, ob er als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden Werkunternehmer erstattet.
2. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer neben den Vermietungsleistungen als selbständiger Malermeister Bauleistungen erbringt (Abschn. 182a Abs. 11 UStR 2008 ).
3. Dem Begehren der Reduzierung der zu Unrecht festgesetzten Steuer kann nicht der Einwand einer nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG beim Leistungsempfänger vorzunehmenden Berichtigung der Umsatzsteuerschuld entgegengesetzt werden.
4. § 17 UStG ist keine Steuerschuld begründende Vorschrift, sondern setzt eine zunächst bestehende Steuerschuld voraus (vgl. , EFG 2017 S. 527) .
B. Sachverhalt
D...