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Ausschüttungssperre im Kontext der Abzinsung von Pensionsrückstellungen
Ausgewählte gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtliche Problemfelder
Infolge [i]Zur Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz Fuhrmann, NWB 21/2016 S.1568der Niedrigzinsphase kommt es zu niedrigeren Abzinsungszinsätzen und damit höheren Rückstellungswerten. Dies wiederum hat eine höhere handelsbilanzielle Belastung der betroffenen Unternehmen zur Folge. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2016 I S. 396) für die Ermittlung des anzuwendenden Abzinsungszinssatzes bei Altersversorgungsverpflichtungen den Ermittlungszeitraum von sieben auf zehn Jahre verlängert. Dadurch kommt es derzeit im Vergleich zur früheren Rechtslage zu einem höheren handelsbilanziellen Gewinn. Dieser Gewinn darf jedoch nicht undifferenziert an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Vielmehr sieht § 253 Abs. 6 HGB in einem bestimmten Umfang eine Ausschüttungssperre vor, die eine Reihe von gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlichen Folgefragen nach sich zieht. Hierauf soll im Folgenden eingegangen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
Pensionsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durc...