Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel am Scheideweg
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-49734 Der BFH hat entschieden und die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel (§ 6a GrEStG) dem EuGH vorgelegt (II R 62/14). Der EuGH muss nun vorab klären, ob § 6a GrEStG als verbotene Beihilfe im Sinne des EU-Rechts zu qualifizieren ist. Vorbehaltlich dieser EU-rechtlichen Fragestellung, deren Ausgang offen ist, hat der BFH deutlich zum [i]BFH, Beschluss vom 30.5.2017 - II R 62/14 NWB JAAAG-47398 Ausdruck gebracht, dass er der restriktiven Auslegung der Vorschrift durch die Finanzverwaltung nicht folgen will. Der Beitrag stellt die bisherigen Aussagen der Finanzverwaltung denen des BFH zur Auslegung der Konzernklausel gegenüber.
Ausführlicher Beitrag s. .
I. EuGH-Vorlage des
Gegenstand der EuGH-Vorlage ist die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel auf eine Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft. Die Finanzverwaltung lehnte eine Steuerbefreiung gem. § 6a GrEStG mit der Begründung ab, bei der Tochtergesellschaft handele es sich nicht um eine abhängige Gesellschaft im Sinne der [i]Verstoß gegen die 5-jährige NachbehaltensfristKonzernklausel, weil sie aufgrund der Verschmelzung untergegangen sei und deshalb die gesetzliche Nachbehaltensfrist von fünf Jahren nicht eingehalten w...