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Sozialversicherungsrecht | Keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit für freiwillig (in der GKV) versicherte ledige Mutter
Anders als diejenigen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die vor Beginn der Elternzeit pflichtversichert waren und deshalb während der Elternzeit insoweit beitragsfrei sind, als sie über das selbst nicht beitragspflichtige Elterngeld (§ 224 Abs. 1 SGB V) hinaus keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben, besteht eine Beitragspflicht für die vor Inanspruchnahme der Elternzeit freiwillig in der GKV Versicherten in Höhe des gesetzlich festgelegten Mindesteinkommens. Dass damit im Ergebnis nur verheiratete (familienversicherte) Personen in den Genuss einer Beitragsfreiheit (§ 8 Abs. 6 Nr. 1 BeitrVerfGSz; [i]Eilts, NWB 29/2017 S. 2204 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) während des Elterngeldbezugs kommen können, führt deswegen aber nicht schon zu einer grundgesetzwidrig...