BMF - IV C 5 - S 2332/09/10005 BStBl 2017 I S. 882

Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

Zur Frage, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führen, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nach R 19.7 LStR nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.

Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.

BMF v. - IV C 5 - S 2332/09/10005


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 882
DStR 2017 S. 1604 Nr. 29
DStR 2017 S. 8 Nr. 28
EStB 2017 S. 316 Nr. 8
StB 2017 S. 310 Nr. 10
b&b 2017 S. 11 Nr. 12
QAAAG-50056