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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 162/15

Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die Beigeladene zu 1) in der seit dem 1.10.2011 fortlaufend bei dem Kläger ausgeübten Tätigkeit als Notärztin der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAG-49951

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 08.02.2017 - L 8 R 162/15

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