Online-Nachricht - Montag, 10.07.2017

Gesetzgebung | Weiter vergünstigte Energie- und Stromsteuern (Bundesregierung)

Die Bundesregierung wird die Steuerbegünstigungen sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas bis 2022 erhalten, danach abschmelzen. Die Steuerbefreiung für Strom aus nachhaltigen Kleinanlagen wird bleiben. Nachdem Anfang Juni der Bundestag das Gesetz angenommen hat, hat es am auch den Bundesrat passiert.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Das Gesetz passt im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an, und zwar zum Beihilferecht und zur Energiesteuerrichtlinie.

  • Erdgas und Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet wird, soll über 2018 hinaus bis 2022 steuerbegünstigt sein. In den darauf folgenden drei Jahren werden die Steuerbegünstigungen stufenweise zurückgefahren.

  • Die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen, deren beihilferechtliche Genehmigung ausgelaufen ist, wird die Bundesregierung ebenso fortsetzen. Sie strebt hierfür eine neue beihilferechtliche Notifizierung bei der EU an.

  • Zum Schutz betroffener Unternehmen wird die Bundesregierung die Steuerbefreiung für Strom aus Kleinanlagen mit erneuerbaren Energieträgern beibehalten. Hierfür bedarf es allerdings des grünen Lichts der Europäischen Kommission, die diese Regelung noch beihilferechtlich unter die Lupe nehmen muss.

  • Nicht zuletzt werden die im ÖPNV eingesetzten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ebenso steuerbegünstigt wie die Oberleitungsbusse und der Schienenbahnverkehr.

Hinweis:

Das Gesetz tritt am vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission bzw. der beihilferechtlichen Anzeige in Kraft. Geschieht dies später, so wird das Gesetz zu Beginn des entsprechend folgenden Monats in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.07.2017 (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAG-49663