Arbeitshilfe Juni 2020

Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG nach Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung ?

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Kann ein Steuerbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem eine vGA zuzurechnen ist, nach § 32a Abs. 1 KStG aufgehoben oder geändert werden, obwohl gegenüber der Körperschaft der Körperschaftsteuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung der vGA noch nicht erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAG-49561