Arbeitshilfe Januar2018

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei vor dem 1.1.1999 rechtswirksam veräußertem Objekt

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Geltendmachung von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der ehemaligen Beteiligung an einer Immobilien-GbR -

1. Ist die geänderte BFH-Rechtsprechung, wonach Schuldzinsen grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen, auch auf vor dem rechtswirksam veräußerte Objekte anzuwenden?

2. Ist ein über die Beteiligungsquote hinausgehender Schuldzinsenabzug möglich, wenn ein Rückgriffsanspruch bei den (vormaligen) Mitgesellschaftern ausfällt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAG-49528