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Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-48826 Nicht selten möchte in der Praxis der Alleingesellschafter einer GmbH die Gesellschaft in ein Einzelunternehmen umwandeln und den Betrieb unverändert fortführen. Die Motive für einen solchen Rechtsformwechsel können unterschiedlich sein, regelmäßig geht es jedoch darum, Publizitätspflichten zu vermeiden oder sich von den strengeren handelsrechtlichen Buchführungspflichten zu lösen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Umwandlungsrechtliche Aspekte der Umwandlung
[i]Grundlagen „Verschmelzung“ NWB RAAAE-83079 Umwandlungsrechtlich ist die Verschmelzung einer GmbH auf eine natürliche Person möglich, wenn die natürliche Person alleiniger Gesellschafter der GmbH ist (§ 120 UmwG, sog. Verschmelzung zur Aufnahme). Erforderlich hierzu ist zunächst ein notariell zu beurkundender (§ 6 UmwG) Verschmelzungsvertrag, der zwischen der GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, und dem alleinigen Gesellschafter geschlossen wird (§ 4 UmwG). Wird die GmbH von dem Alleingesellschafter als Geschäftsführer vertreten, ist eine Befreiung von § 181 BGB erforderlich. Der zwingende Inhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt sich aus § 5 UmwG. Weiter ist ein Zustimmungsbeschluss des Gesellschafters der GmbH erforderlich (§ 13 UmwG) und schließlich ist die Verschm...