Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
Unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl 2016 II S. 172) hat das zur Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft Stellung genommen.
Mit hat der BFH entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art führt. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der Kapitalertragsteuer.