Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Geschäftspartner“ im Sinne der Sachzuwendungspauschalierung nach § 37b Abs. 1 EStG
I. Urteil des FG Sachsen vom 9.3.2017 - 6 K 1201/16
[i]FG Sachsen, Urteil vom 9.3.2017 - 6 K 1201/16 NWB FAAAG-47116 Das FG Sachsen hatte sich insbesondere mit der Frage zu befassen, ob – wie für die Pauschalierungsoption nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gefordert – im Streitfall „betrieblich veranlasste[..] Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden,“ gegeben waren.
Mit Urteil vom - 6 K 1201/16 NWB FAAAG-47116 entschied das Gericht dazu, dass Zuwendungen, die etwa zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erbracht werden, mangels einer zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon vereinbarten Leistung oder Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG einbezogen seien. Selbst bei Bestehen eines Leistungsaustausches wären nur solche Zuwendungen pauschalierungsfähig, die ergänzend zu einem synallagmatischen Leistungsaustausch hinzutreten, indem die Zuwendungen zwar nicht geschuldet, aber durch den Austausch veranlasst sind.
[i]Grundlagen „Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG“ NWB WAAAE-94436 Sachzuwendungen an zu einer Firmenveranstaltung eingeladene Nichtarbeitnehmer könnten daher nur dann pauschaliert werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensfeier ein Vertragsverhältnis des einladenden Unternehmens zum jeweili...