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LSG Thüringen Beschluss v. - L 4 AS 851/16 B

Leitsatz

Leitsatz:

1. Als Anspruchsgrundlage für ein Klagebegehren auf Rücknahme des gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II durch den SGB II-Leistungsträger ersatzweise gestellten Rentenantrags kommt der allgemeine öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Betracht.

2. Die Aufforderung zur Antragstellung gemäß § 12a S. 1 SGB II ist mit einer - angemessenen - Frist zu versehen. Dem Leistungsberechtigten, der als Anspruchsinhaber primär zur Stellung des Antrags berechtigt und verpflichtet ist, ist zunächst Gelegenheit zu geben, den Antrag binnen der gesetzten Frist selbst zu stellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ZAAAG-49179

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Thüringen, Beschluss v. 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B

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