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GK Nr. 7 vom Seite 10

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Als innergemeinschaftlichen Warenverkehr bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht einen besonderen Ausnahmetatbestand. Dabei wird eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der Europäischen Union von der Umsatzsteuer im Staat des Lieferanten steuerfrei gestellt. Die Umsatzbesteuerung erfolgt im Land des abnehmenden Unternehmers. Ein deutscher Unternehmer, der Waren von Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat liefert, ist deshalb von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Ein praktischer Fall

Der Zufall will es, dass die Ludwigshafener Baus GmbH & Co. KG innerhalb kurzer Zeit drei gleichlautende Bestellungen verschiedener Kunden erhält. Alle drei Aufträge wurden bereits ausgeführt. Auszüge aus den Ausgangsrechnungen an die drei Kunden zeigen die Abb. 1 bis 3, S. 10 – 11.

S. 11

Die erste Rechnung geht an einen Kunden in Deutschland, die zweite an einen Kunden in den Niederlanden und die dritte an einen Kunden in Albanien. Die dritte Rechnung sieht genauso aus wie die Rechnung an den Kunden in den Niederlanden. Die beiden Rechnungen sind also identisch, die Gründe hierfür sind es nicht.

Allen drei Kunden wurden die gleichen Konditionen einger...