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Unangemessenes Geschäftsführergehalt bei gemeinnütziger Körperschaft
Einer Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern zufolge darf eine gemeinnützige Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Folglich könne die Zahlung eines unangemessen hohen Geschäftsführergehalts zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts einer gemeinnützigen Organisation könne auf die Grundsätze über die vGA zurückgegriffen werden.