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Steuerlehre in NRW – Gewerbe- und Körperschaftsteuer
In Anschluss an die Auswertung der Prüfungen im Fach Rechnungswesen (STFAN 5/2017 S. 11 ff. →KIEHL IAAAG-44053 und →KIEHL UAAAG-43307 ) widmen wir uns nun dem Fach Steuerlehre. Für die Bereiche Gewerbe- und Körperschaftsteuer wurden die letzten zehn Klausuren (Sommerprüfung 2012 bis einschließlich Winterprüfung 2016) ausgewertet. Die Prüfungshäufigkeit wird anhand der gängigen Prüfungsschemata veranschaulicht. Auch hierzu finden Sie wieder in Kiehl DIGITAL unter →KIEHL JAAAG-47855 ein passendes Wissenstraining.
Gewerbesteuer
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Prüfungspunkt
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Prüfungshäufigkeit
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Details
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+/–
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Korrekturen nach EStG bzw. KStG
Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag muss hier der Gewinn/Verlust nach Steuerbilanz ermittelt werden, vgl. § 7 Satz 1 GewStG (Gewinn aus Gewerbebetrieb) | 80,00 % |
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