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STFAN Nr. 7 vom Seite 2

Verträge zwischen nahen Angehörigen

Dipl.-Kffr. (FH) Antje Lüersmann; München

Grundlegende Bedeutung erlangt die Gestaltung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen im Steuerrecht, da jedes Familienmitglied auf der Grundlage seines individuell erzielten Einkommens besteuert wird. Haben etwa Eltern eine hohe Steuerlast zu tragen, ihre Kinder aber mangels eigenem Einkommen überhaupt keine, kann ein faktisches „Familiensplitting“ darüber erreicht werden, dass die Eltern ihre Einkunftsquellen mittels Arbeits-, Darlehens- oder Gesellschaftsverträge auf die Kinder übertragen. So werden die Einkommen verteilt und niedrigere Steuerquoten erzielt.

Voraussetzungen steuerlicher Anerkennung

Allgemeines

Im Zuge der Verteilung der Einkunftsquellen zwischen Familienangehörigen kommt es vor, dass zur Erreichung eines positiven steuerlichen Effekts Verträge zwischen nahen Angehörigen nur zum Schein geschlossen werden bzw. der Abschluss eines Vertrags nur behauptet wird. Um derartigen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern, haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung besondere Anforderungen aufgestellt, denen Verträge zwischen nahen Angehörigen entsprechen müssen, damit die gewünschten steuerlichen Effekte auch tatsächlich eintreten.

Im Wesentlichen haben sich drei Grundvoraussetzunge...