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Berücksichtigung der Unterkunft im Rahmen der PKH
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Entscheidung
Leitsätze: 1. Eine kostenfreie oder kostengünstige Unterkunft ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht als geldwerter Vorteil dem einzusetzenden Einkommen hinzuzurechnen. 2. Auch eine Verpflegung gegen einen verhältnismäßig geringen Kostenbeitrag ist nicht als geldwerter Vorteil dem einzusetzenden Einkommen hinzuzurechnen. Der Kostenbeitrag mindert nicht das einzusetzende Einkommen. 3. Die Bewertung freier Verpflegung bleibt unentschieden.
Sachverhalt
Die Hauptsache der Klägerin endet mit einem Prozessvergleich am . Einen Tag später bewilligt das Arbeitsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung.
Frage hierzu
In welchem Fall wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt?
Antwort
Gemäß § 115 Abs. 2 ZPO wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt, wenn das einzusetzende Einkommen weniger als 10,00 € beträgt.
Fortsetzung Sachverhalt
Das Arbeitsgericht stellt mit Beschluss vom fest, dass die Klägerin aufgrund verbesserter Einkünfte nunmehr monatliche Raten ...