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Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung
Das Finanzgericht hatte im Rechtsstreit darüber zu befinden, ob eine Gesellschaft, die eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung vornimmt – welche sich an Bezieher von Arbeitslosengeld richtet und für diese unentgeltlich ist – und dafür aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, durch die Durchführung der Maßnahme eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung gegenüber dem Zuschussgeber erbringt.
A. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die ein Zentrum für Fragen der Unternehmensgründung betreibt. Sie berät Existenzgründer und junge Unternehmen, vermietet Räumlichkeiten an junge Unternehmen und bietet den Mietern auch weitere Leistungen an. Im Streitjahr 2008 erhielt die Klägerin die im Verfahren streitigen Zuschüsse für die Mitarbeit an einem Projekt für arbeitssuchende Menschen. Der Zuschuss wurde von der G-Bank im Auftrag einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF, Ziel: regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheids der G-Bank vom geleistet.
Zuwendungsgegenstand war das Projekt mit...