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Verrechnungspreise
Teil II: Korrekturnormen und ihre Rechtsfolgen
In Teil I dieser Fallstudie (SteuerStud 8/2017 S. 508 NWB IAAAG-47209) haben wir die methodischen Grundlagen der Verrechnungspreise erläutert. Der nachfolgende Teil II schließt hieran an und veranschaulicht die Korrekturnormen und ihre Rechtsfolgen.
I. Korrekturnormen
1. Tatbestandmerkmale im Überblick
Der Gesetzgeber kennt für konzerninterne Transaktionen verschiedene Korrekturnormen: Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA – für Kapitalgesellschaften als Tochtergesellschaft) bzw. die Entnahme (bei einer Personengesellschaft als Tochtergesellschaft), die verdeckte Einlage (vE) und die Korrektur nach § 1 AStG. Während die Tatbestandsmerkmale der vGA sowie der vE vor allem durch die Rspr. entwickelt wurden, sind die einer Korrektur nach § 1 AStG gesetzlich geregelt.
Die Tatbestandsmerkmale dieser Korrekturnormen
im
Einzelnen:
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
die keine offene Gewinnausschüttung ist und
sich auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs. 1 EStG, d. h. auf den Gewinn, auswirkt,
wenn eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegt; d. h. die Gesellschaft gewährt einem Gesellschafter einen Vorteil, ...