Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Impulse für das europäische Steuerrecht
Pläne und Ergebnisse der maltesischen Ratspräsidentschaft
Als letztes Mitglied der sog. Dreiergruppe – bestehend aus den zwei weiteren Mitgliedstaaten Niederlande und Slowakei – trat Malta zu Beginn 2017 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union an. Wie seine beiden Vorgängerparteien strebte auch die maltesische Ratspräsidentschaft, unter besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Steuerumgehungspraktiken, eine weitere europäische Harmonisierung der direkten Steuern an. Der Beitrag fasst die wichtigsten Entwicklungen unter maltesischem Vorsitz zusammen.
Als Teil des Besteuerungspakets der EU-Kommission vom Oktober 2016 konnte die sog. ATAD 2-Richtlinie mit Vorschriften zu hybriden Gestaltungen im Zusammenhang mit Drittstaaten unter maltesischem Ratsvorsitz beschlossen werden. Des Weiteren gelang eine allgemeine Ausrichtung für eine Richtlinie zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten innerhalb der EU.
Abseits der Gesetzgebungsvorhaben bestätigte der maltesische Vorsitz das Verfahren zur Erstellung einer Liste nicht kooperativer Drittstaaten, die bis Ende 2017 durch den Rat bestätigt werden soll. Weiterhin ist mit Änderungen der Zins- und Lizenzrichtlinie zu rechnen.
Der Rat der EU hält ...