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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 11-13 | Praxiskauf: Abschreibungen beim Erwerb einer eingeführten Kassenpraxis

Der BFH hat entschieden, dass beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis neben dem erworbenen Praxiswert grds. kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut in Form des mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils erworben wird. Wird jedoch ausnahmsweise nur die Vertragsarztzulassung zum Gegenstand des Kaufvertrags gemacht, wird ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut erworben, das nach der Auffassung des BFH nicht abgeschrieben werden kann.

Insbesondere für Ärzte und Psychotherapeuten, die eine eingeführte Kassenpraxis übernehmen wollen, ist es wichtig zu wissen, ob sie den Kaufpreis abschreiben können, der auf die Kassenzulassung entfällt. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs ist aktuell in zwei Urteilen zu dem Ergebnis gelangt: Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis wird neben dem erworbenen Praxiswert grundsätzlich kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut erworben – in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils”. Wird jedoch ausnahmsweise nur die Kassenzulassung zum Gegenstand eines Kaufvertrags gemacht, so handelt es sich nach einem dritten Urteil des BFH bei dem Kaufgegenstand um ein selbständiges immaterie...

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