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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Berufsausbildung: OFD-Verfügung zu Beamtenanwärtern ist auf freie Wirtschaft übertragbar

Die OFD Niedersachsen hat sich eingehend zur steuerlichen Behandlung der Ausbildungskosten von Finanz- und Steueranwärtern, insbesondere bei der Teilnahme an auswärtigen Lehrgängen, geäußert. Die Aufwendungen sind als Werbungskosten abziehbar, weil die Berufsausbildung beziehungsweise das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die übersichtlichen Ausführungen der OFD aus Hannover gelten für die Privatwirtschaft entsprechend.

Den Anfang macht heute ein kurzer Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.

Die OFD hat sich eingehend geäußert – zu der steuerlichen Behandlung der Ausbildungskosten von Finanz- und Steueranwärtern, insbesondere bei der Teilnahme an auswärtigen Lehrgängen. Die Aufwendungen sind als Werbungskosten abziehbar, weil die Berufsausbildung beziehungsweise das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Die Ausführungen der OFD aus Hannover zu Beamtenanwärtern gelten für die Privatwirtschaft entsprechend. Wenn Sie sich bei einem Ausbildungsdienstverhältnis über die Behandlung der Reisekosten informieren wollen, lohnt ein Blick in die übersichtliche Verfügung.

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