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Körperschaftsteuer | Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen unangemessenen Geschäftsführergehältern
Zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts einer gemeinnützigen Organisation kann nach dem auf die Grundsätze über die verdeckte Gewinnausschüttung zurückgegriffen werden.
Die Klägerin ist eine GmbH, die in erster Linie Leistungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche nach dem Sozialgesetzbuch erbringt. Die GmbH war als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet wurden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2008 vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Bezüge des Geschäftsführers der Klägerin für einen Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft u...