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Befreiung eines angestellten Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht
[i] BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 8.6.2017 Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) macht aktuell darauf aufmerksam, dass das BSG in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom - B 5 RE 7/16 R NWB NAAAG-42923 zur Befreiung von der Versicherungspflicht eines bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellten Rechtsanwalts geurteilt hat. Es hat auf die Revision der DRV Bund ein Urteil des Bayerischen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.
Aus den [i]Zum neuen Recht der Syndikusanwälte Borggräfe/Kloweit, NWB 9/2016 S. 653Entscheidungsgründen: Von der Versicherungspflicht befreit werden Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI), wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (berufsständische Versorgungseinrichtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind, wenn
am jeweiligen Ort der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits vor dem eine geset...