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Die Ferienimmobilie im Ausland
Wie erfolgt die steuerliche Behandlung bei Eigennutzung, Fremdvermietung und Veräußerung?
Steuerpflichtige mit Ferienimmobilien im Ausland sind keine Seltenheit mehr. Bei den Kaufmotiven stehen neben der Altersvorsorge vor allem die Möglichkeiten zu deren Eigennutzung und Vermietung im Vordergrund. Gerade im Bereich der Eigennutzung und Vermietung sind jedoch steuerliche Aspekte unbedingt zu beachten. Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich hierbei auf die steuerliche Behandlung unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Immobilienbesitzer in Deutschland, da je nach Land unterschiedliche steuerliche Vorschriften für die dortige Besteuerung existieren.
I. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG
1. Was zählt zum Haushalt des Steuerpflichtigen?
[i]Auch eine vom Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Ferienwohnung gilt als Haushalt, ...Die Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) setzt voraus, dass die Leistungen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht werden. Unter einem Haushalt versteht die Finanzverwaltung die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person in einer Wohnung oder in einem Haus einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens (BStBl 2016 I S. 1213