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Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
Welche Besonderheiten sind bei der Erstellung von Sonderbilanzen zu beachten?
[i]infoCenter „Sonderbilanzen – Systematik (HGB, EStG)“ NWB GAAAE-60614 Im Gegensatz zur Umsatz- oder Gewerbesteuer ist in der Einkommensteuer nicht die Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) Steuerschuldner, sondern die Gesellschafter (Mitunternehmer) der Personengesellschaft. Mitunternehmer ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und eine gewisse unternehmerische Initiative entfalten kann sowie unternehmerisches Risiko trägt. Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen, wie sie Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Ausreichend ist schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und [i]infoCenter „Sonderbilanzen (EStG)“ NWB JAAAB-73670 Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (, BStBl 1984 II S. 751). Mitunternehmerrisiko trägt im Regelfall, wer am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven einschließlich eines etwaigen Geschäftswerts beteiligt ist. So trägt ein Kommanditist, der nicht an den still...BStBl 2000 II S. 183