Online-Nachricht - Montag, 19.06.2017
Gesellschaftsrecht | Plattform zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRAK)
Am hat die Europäische Kommission eine Plattform
eingeführt, über die nationale Unternehmensregister verknüpft werden (Business
Registers Interconnection System, BRIS). Hierauf macht die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Das BRIS ermöglicht es Bürgern, Unternehmen und nationalen Behörden, zentral nach Informationen zu suchen, die Unternehmen in den nationalen Registern eingestellt haben. Bisher mussten diese Informationen bei den nationalen Registern einzeln beantragt werden.
Die Plattform erlaubt es ferner, dass vertrauenswürdige Informationen über Unternehmen zwischen den nationalen Registern ausgetauscht werden.
Hinweis:
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel vom (il)
Fundstelle(n):
DAAAG-47750