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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 3268/14 Z

Gesetze: AO § 1 Abs. 1AO § 1 Abs. 3AO § 3 Abs. 3AO § 3 Abs. 4AO § 233 Satz 1AO § 233 Satz 2AO § 238FGO § 100 Abs. 4 ZK Art. 4 Nr. 10 ZK Art. 241 Satz 1 UZK Art. 112

Antidumpingzoll: Verzinsung unionsrechtswidrig erhobener Abgaben infolge der Nichtigkeit von Legislativunrecht der EU – Verzinsung von Zinsansprüchen ab Rechtshängigkeit

Leitsatz

  1. Im Fall der Erstattung von – wegen der Nichtigkeit der zu Grunde liegenden EU-Verordnung - unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Antidumpingzöllen besteht ab deren Entrichtung ein unionsrechtlicher Anspruch auf die Festsetzung von Zinsen nach Maßgabe des Zinssatzes und der Berechnungsmethode des § 238 AO ().

  2. Es kommt nicht darauf an, ob der jeweilige Mitgliedstaat, der mit dem entrichteten Antidumpingzoll Eigenmittel der Union abgeführt hat, Zinsen auf die von ihm in Erfüllung unionsrechtlicher Pflichten zurückzuzahlenden Eigenmittel verlangen kann ( C-113, 147 und 234/10).

  3. Ein Anspruch auf Verzinsung von Zinsansprüchen wegen der Rückgewähr unionsrechtswidrig erhobener Abgaben ab Rechtshängigkeit besteht nach § 233 Satz 2 AO nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAG-47737

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.05.2017 - 4 K 3268/14 Z

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