Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung
Mit hat der EuGH auf die drei vom NWB MAAAF-18930) vorgelegten Fragen wie folgt geantwortet: (1) In einer Freihandelszone gelagerte Gegenstände sind grds. nicht als eingeführt anzusehen. In diesem Sinne entsprechen Freizonen, die zum Zwecke der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht zum Inland gehören, den Freizonen gem. Art. 156 der MwStSystRL. (2) Gem. Art. 71 Abs. 1 MwStSystRL treten bei der Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung innerhalb einer Freizone weder ein Einfuhrmehrwertsteuertatbestand noch -anspruch ein, wenn die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union überführt wurde. (3) Art. 203 und 204 des Zollkodex können nicht nebeneinander angewandt werden, vielmehr schließen sie sich gegenseitig aus. Es sei europarechtswidr...