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FG Münster 17.03.2017 1 K 3037/14 E, NWB 25/2017 S. 1859

Einkommensteuer | Fünftelregelung auch auf Abfindungszahlung anwendbar

Nach dem ist die sog. Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 EStG auch auf eine Abfindungszahlung, die der Steuerpflichtige infolge eines Aufhebungsvertrags erhält, der auf seine eigene Initiative hin geschlossen wurde, anwendbar.

Anmerkung:

Der Kläger war als Verwaltungsangestellter bei der Stadt beschäftigt. Ab dem bezog er Renteneinkünfte. Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers war ein Auflösungsvertrag, demzufolge das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des im [i]Dommermuth/Veh, NWB 21/2017 S. 1574gegenseitigen Einvernehmen beendet werde. Der Kläger sollte zum Zeitpunkt seines Ausscheidens eine S. 1860Abfindung erhalten. Für das Jahr 2013 beantragte der Kläger, den Abfindungsbetrag dem ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG (sog. Fünftelregelun...

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