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BFH 09.03.2017 VI R 16/16, NWB 25/2017 S. 1859
Einkommensteuer | Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen
Nach dem sind bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen.