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Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG durch Schadensersatz
Leitsatz
Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks i. R. eines Vergleichs Schadensersatz an den Erwerber von Gesellschaftsanteilen, mindert dies beim Erwerber nicht die Anschaffungskosten der Anteile. Hat der Erwerber die Anteile bereits veräußert, erhöht die Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nicht den Veräußerungserlös.
Sachverhalt
Der Kläger erwarb in den Jahren 1999–2002 Aktien einer
AG. Als er diese im Jahr 2002 veräußerte, erzielte er infolge eines
Kurseinbruchs hohe Verluste. Bei seiner ESt-Veranlagung einigte er sich mit dem
FA auf eine Aufteilung der Verluste aus den Aktienverkäufen in
Veräußerungsverluste aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
i. S. des § 17 EStG (Höhe: 1,9 Mio. €) und Veräußerungsverluste aus
privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1
Nr. 2 EStG (Höhe: 965.000 €). Sowohl die ESt-Festsetzung als auch die
gesonderte Feststellung des Verlustvortrags wurden bestandskräftig. 2003 nahm
der Kläger die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Y zivilrechtlich auf
Schadensersatz in Anspruch. Hintergrund war, dass ...