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Die Abkommensberechtigung nach dem DBA USA
Besonderheiten des deutsch-US-amerikanischen Abkommens gegenüber dem OECD-Musterabkommen
[i]DBA USA unter NWB DokID NWB FAAAA-87677 Die Globalisierung führt zur beständigen Ausweitung des grenzüberschreitenden Austausches von Waren und Dienstleistungen, insbesondere auch zwischen Deutschland und den USA. Dadurch erhält aus ertragsteuerlicher Sicht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Staaten auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA USA) eine immer größere Relevanz. Das DBA USA weist Besonderheiten auf, die im OECD-Musterabkommen keine Entsprechung finden. Mit diesem Aufsatz beginnt eine Beitragsreihe zum DBA USA, in der praxisrelevante Abweichungen dieses Abkommens gegenüber dem OECD-Musterabkommen behandelt werden.
Doppelansässige Gesellschaften sind nach dem DBA USA i. d. R. nicht abkommensberechtigt (keine dem OECD-Musterabkommen entsprechende Tie-Breaker-Rule).
Die OECD hat im Rahmen des Aktionspunktes 6 zum BEPS-Aktionsplan die Aufnahme von Limitation-on-Benefits-Klauseln in Doppelbesteuerungsabkommen empfohlen. Sie hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die in den US-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Klauseln als Muster hingewiesen. Eine zunehmende Relevanz und Verbreitung dieses Regelungsmechanismus ist zu erwarten.
Die Limitation-on-Benefits-Klausel soll Treaty-Shopping verhindern. ...