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Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften
Gemeinnützigkeits- und ertragsteuerrechtliche Behandlung
Im sog. Dritten Sektor, dem auch die steuerbegünstigten Körperschaften zugeordnet werden, haben sich in den letzten Jahr(zehnt-)en komplexe Unternehmensverbünde entwickelt. Der Kostendruck durch die Sozialversicherungsträger aber auch der Einstieg von nicht-steuerbegünstigten Leistungsanbietern zwingt den Dritten Sektor weiterhin verstärkt zur Optimierung und Konzentration von Dienstleistungen. So haben sich bei den steuerbegünstigten Konzernmüttern oder bei deren steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften Abteilungen herausgebildet, die konzernweit entsprechende Dienstleistungen erbringen, wie z. B. IT- Buchführungs- oder Geschäftsführungsleistungen. Die OFD Nordrhein-Westfalen geht in ihrer auf die gemeinnützigkeits- und ertragsteuerrechtliche Behandlung solcher Dienstleistungen ein, wenn diese aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit unentgeltlich oder verbilligt erbracht werden
I. Einführende Erläuterungen
Die Verfügung baut auf der Zuordnung von Tätigkeiten in die jeweiligen Sphären von steuerbegünstigten Körperschaften auf. Sie berücksichtigt zudem die Differenzierung zwischen einer gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Mittelverwen...