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FG Thüringen 20.05.2015 3 K 553/14, BBK 12/2017 S. 542

Buchführung | Anforderungen an die Kassenbuchführung für Automaten im Erotikmarkt

Zwei verschiedene FG haben sich mit der Kassenbuchführung von Erotikmärkten beschäftigt und in beiden Fällen die Hinzuschätzungen des jeweiligen FA dem Grunde nach gehalten: S. 543

Sowohl das Hessische als auch das Thüringer FG machen deutlich, dass Geldeinwurfautomaten für Videokabinen nach der bisherigen Rechtslage zur betrieblichen Kasse im Sinne von § 146 Abs. 1 Satz 2 AO gehören (siehe aber Hinweis unten). Die Automaten müssen daher täglich geleert werden, und die Einnahmen aus den Automaten müssen von den Einnahmen aus dem Kinoverkauf getrennt werden. In beiden Fällen war die Kassensturzfähigkeit nicht gegeben.

Hinweis:

[i]Neuregelung durch § 146a AO?Nach dem neuen § 146a AO in Verbindung mit § 1 Satz 2 des Entwurfs einer Kassensicherungsverordnung sollen solche Automaten zwar ab 2020 nicht mehr den elektronischen Kassen zugeordnet werden. Sie dürften ...

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