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Bilanzierung | Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung bei einer KG
Bei einer Personengesellschaft endet der Grundsatz der korrespondierenden Gewinnermittlung mit dem Ausscheiden des Gesellschafters, soweit es um dessen Sonderbilanz geht.S. 542
[i]Keine Bindung des Erwerbers an Wert in der GesamthandsbilanzWird die Gesellschafterforderung des ausscheidenden Gesellschafters vom Erwerber des Gesellschaftsanteils übernommen, muss der Erwerber die Gesellschafterforderung mit seinen Anschaffungskosten für die Forderung in seiner Sonderbilanz aktivieren. Der Erwerber ist insoweit also nicht an den Passivwert der Verbindlichkeit in der Gesellschaftsbilanz gebunden. Nach der Aktivierung der Gesellschafterbilanz in der Sonderbilanz des Erwerbers gilt aber wieder der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung.
[i]Passivierung bei PersonengesellschaftDie Personengesellschaft passiviert die Verbindlichkeit hingegen weiter mit dem Nominalwert. Bei ihr...