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Aktualisierungen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Eine praxisnahe Kommentierung des
[i]BMF, Schreiben vom 20.3.2017 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02 NWB TAAAG-41398 Das BMF hatte zuletzt im Jahr 2013 ein Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG veröffentlicht. Anschließend ist eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen ergangen, die nicht mit der in dem BMF-Schreiben vertretenen Rechtsauffassung übereinstimmen. Zudem wurden durch eine gesetzliche Neuregelung des § 7g EStG die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ab 2016, verbunden mit der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Beträge, erheblich vereinfacht. [i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734 Dieses nahm das BMF zum Anlass, sein Schreiben an die neue Gesetzeslage und die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung anzupassen und durch ein neues zu ersetzen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit enthält der Beitrag den vollständigen Wortlaut dieses zentralen Schreibens zur steuerlichen Gewinnermittlung nebst einer Kommentierung zu den praktischen Auswirkungen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
1. Begünstigte Betriebe
1.1 Aktive Betriebe
[i]Ritzkat, Investitionsabzugsbetrag, infoCenter NWB DAAAC-65919 ...