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Neuordnung von Versicherungsschutz und Beitragszahlung der Bezieher von Waisenrente
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-46682 Die bis zum gültige einheitliche versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung aller Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde vom Sozialgesetzgeber zum geändert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neu: Eigenständiger Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentenbezieher
[i]Wegfall der zeitlichen AnspruchsvoraussetzungPersonen, die von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Waisenrente beziehen, sind nach der neuen Regelung der Krankenversicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) unterworfen (§ 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V). Wesentliche Neuerung: Eines Nachweises einer wie auch immer gearteten Vorversicherungszeit bedarf es nicht mehr; die Pflichtversicherung entsteht nunmehr allein aufgrund der Erfüllung des Rentenanspruchs.
[i]Keine ÜbergangsregelungVon der neuen Vorschrift über die Versicherungspflicht von Waisenrentnern werden nicht nur Personen erfasst, die nach dem einen Antrag auf Waisenrente stellen, sondern auch alle Personen, die am bereits Waisenrente beziehen. Dadurch ergeben sich für viele Bestands-Waisenrentner seit dem beitragsrechtliche Ersparnisse.
[i]Fortgeltung einer bisherigen BefreiungHat sich bei Rentenanträgen vor dem ein Waisenr...